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💰 Zuschuss

Förderung der Agrarökologie in landwirtschaftlichen Betriebssystemen und regionaler Landschaft im Rahmen des 1. Aufrufs der Partnerschaft „AGROECOLOGY“

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Vor 8 Tagen

Zielgruppen

forschunginternationalmigrantenregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts.
Weitere Voraussetzungen:
An der Durchführung der Forschungsvorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift Nummer 1.3 zu § 44BHOdarf mit dem Vorhaben grundsätzlich vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gilt
Die weiteren zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den oben genannten Rechtsvorschriften (siehe Nummer 1.2) geregelt. Daneben gelten die in der englischsprachigen transnationalen B

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie mit einem Zuschuss zu internationalen Vorhaben im Rahmen der im Januar 2024 gestarteten europäischen Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research Infrastructures–AGROECOLOGY“. Sie erhalten die Förderung für internationale Forschungsverbundvorhaben, die sowohl ökologische als auch konventionelle Agrar- beziehungsweise Ernährungssysteme umfassen. Gefördert werden Projekte zum Themenschwerpunkt 2 „Umsetzung der Agrarökologie auf regionaler Landschaftsebene“: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren. Das Förderverfahren ist auf transnationaler Ebene zweistufig. Im 1. Schritt findet ein internationales Begutachtungsverfahren statt. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen durch den Verbundkoordinator elektronisch bei demAGROECOLOGYCallOfficeein. Im 2. Schritt werden erfolgreich ausgewählte Projekte aufgefordert, ihren Antrag einzureichen. Die deutschen Projektpartnerinnen und Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden zeitnah schriftlich aufgefordert, einen Antrag auf nationale Projektförderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizzen und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG