Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Mit den Mittels aus dem Innovationsfonds unterstützt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Projekte zu neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung. In den folgenden Bereichen werden unter anderem Vorhaben gefördert: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten, die im Internet veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen. Der Innovationsausschuss hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrte.V.(DLR) als Projektträger beauftragt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission
Förderung für Markteinführungskosten fürFuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission
Förderung für Markteinführungskosten fürFuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)