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💰 Zuschuss

Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Bereich
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Produktinnovationen und Studien zur Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach§137eSGBV.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Mit den Mittels aus dem Innovationsfonds unterstützt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Projekte zu neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte in der gesetzlichen Krankenversicherung. In den folgenden Bereichen werden unter anderem  Vorhaben gefördert: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und nach der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten, die im Internet veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie die in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegten Antragsfristen. Der Innovationsausschuss hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrte.V.(DLR) als Projektträger beauftragt.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG