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💰 Zuschuss

Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Betriebe in der Schweinehaltung, die die Lebensqualität von Schweinen verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen. Gefördert werden die Mehrkosten, die durch die Premiumanforderungen an die Haltung der Tiere entstehen. Berücksichtigt werden vor allem Mehrkosten, die durch Vorgaben an das Platzangebot und die Versorgung der Tiere mit Futtermitteln, Einstreu oder Beschäftigungsmaterial entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen im Internet veröffentlicht. Die Höhe der jeweils gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten wird durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG