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💰 Zuschuss

Bundesprogramm„Zusammenhalt durch Teilhabe“

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Datenstand: Vor 20 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 5%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
regiestelle@bpb.de
📞
030 254504441
📞
025-2030
🔗
www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de
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www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de
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www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de

Zielgruppen

forschungkulturregional

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Verein oder Verband bei der Finanzierung von Projekten, die bürgerschaftliches Engagement fördern und zu einem lebendigen und demokratischen Miteinander beitragen. Die Förderung ist besonders für ländliche und strukturschwache Gegenden in Deutschland gedacht. Gefördert werden Maßnahmen in 3 Programmbereichen: Sie können Ihre Maßnahmen durch Coaching und Supervision ergänzen. Ebenso werden Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen sowie wissenschaftliche Vorhaben, die der Evaluation und Forschung dienen, gefördert. Diese sollten die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung von Programmangeboten und Projektinhalten zum Ziel haben. Auch der Transfer und die nachhaltige Sicherung von bewährten Handlungsansätzen fallen unter diese Ziele. Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Sie können den Zuschuss für Personalausgaben und Sachausgaben verwenden. Dazu zählen Honorare, Reisekosten, Miete, Büroausstattung, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung. Für Ihre Verwaltungsausgaben erhalten Sie eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 5 Prozent der Projektausgaben. Stellen Sie bitte Ihren Antrag bei der Regiestelle der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Programmbereich
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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regiestelle@bpb.de
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030 254504441
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025-2030
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