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💰 Zuschuss

Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) –

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

international

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die im Projektgebiet liegen. Dazu zählen insbesondere
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 70%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

Der Bund unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze dort, wo ein von der Privatwirtschaft gestützter Ausbau bisher nicht gelungen ist. Es werden Investitionen zum flächendeckenden Ausbau von Gebieten gefördert, in denen bislang eine Unterversorgung herrschte. Hiermit möchte der Bund die Wirtschaftslücke schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt. Sie erhalten die Förderung auch für die Errichtung von passiven Infrastrukturen wie zum Beispiel Glasfaserstrecken, die Sie den Netzbetreibern dann verpachten. Benötigen Sie zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der beiden oben genannten Modelle Planungshilfe und Beratung, so können Sie diese zur Qualitätssicherung auch gefördert bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Basisfördersatz beträgt normalerweise 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Betrag liegt bei 100.000.000EURpro Projekt. Die Bagatellgrenze für Ihr Projekt liegt bei 100.000EUR. Ihr Basisfördersatz kann höher liegen, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt. Je nach Abweichung von dem auf Gemeindeebene ermittelten einwohnerbezogenen Realsteuervergleich werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Für Ihre Planungsunterstützung und Beratung erhalten Sie maximal 50.000EURpro Gemeinde beziehungsweise 200.000EURpro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifenden Projekten. Bitte stellen Sie Ihren Antrag im Rahmen der gesonderten Förderaufrufe. Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist als Projektträger die PricewaterhouseCoopersGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft zuständig und für Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein die aconiumGmbH. Sie können Ihren Zuschuss mit anderen Mitteln aus Bundes- oderEU-Programmen kombinieren.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG