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💰 Zuschuss

Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Vorhaben dürfen vor Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvert
Soweit eine De-minimis-Beihilfe beantragt wird, sind die Antragsteller verpflichtet, eine Erklärung über die erhaltenen De-minimis-Beihilfen abzugeben. Ein entsprechender Vordruck kann bei dem mit der
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen durch die Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brenn

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen. Gefördert werden insbesondere anwendungsorientierte Projekte: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizze in elektronischer Form einreichen. DasBMDVhat 2 Projektträger beauftragt. Je nach Themenschwerpunkt reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein: In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystemeasy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG