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💰 Zuschuss

Förderungim Rahmen desESFPlus-Programms"JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

fraueninternationaljugendmigrantenseniorensozial

Besonderheiten & Hinweise

Sie sind antragsberechtigt für dasESFPlus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, wenn Sie örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind.
Für die Gewährung einer Zuwendung reichen Sie bitte einen fristgerechten und vollständigen Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein.
Das Vorhaben, für das Sie eine Zuwendung beantragen, darf noch nicht begonnen worden sein. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Beabsichtigen Sie, das Vorhaben vorzeitig zu beginnen, beantragen Sie im Rahmen der Antragstellung bitte einen vorzeitigen Vorhabenbeginn. Auch in diesem Fall haben Sie einen fristgerechten und vollst
Beabsichtigen Sie, die Zuwendung teilweise an Dritte (Teilvorhabenpartnerbzw.Weiterleitungsempfänger) weiterzuleiten, muss der Teilvorhabenpartnerbzw.Weiterleitungsempfänger) seinerseits ebenfalls die

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie bei der Unterbringung in stabilen Wohnverhältnissen zu unterstützen. Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Hierzu zählen Jugendliche und junge Erwachsene, die Ihre Aufgabe als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist es, die Umsetzung des Programms vor Ort zu planen, zu steuern und zu koordinieren und dabei eng mit den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten. Um vor Ort bedarfsgerechte Projekte für die jeweilige Zielgruppe/die jeweiligen Zielgruppen zu konzipieren und umzusetzen, stehen Ihnen vier methodische Bausteine zur Verfügung: Die im Rahmen Ihres Vorhabens konzipierten Projekte können entweder durch Sie selbst oder durch örtliche Träger der freien Jugendhilfe (Teilvorhabenpartnerbzw.Weiterleitungsempfänger) umgesetzt werden. Im Falle einer Umsetzung durch Träger der freien Jugendhilfe begleitet die von Ihnen eingerichtete kommunale Koordinierungsstelle die Projektumsetzung, führt gemeinsam mit dem Teilvorhabenpartner/den Teilvorhabenpartnern regelmäßig eine Erfolgskontrolle durch und ist für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. Die kommunale Koordinierungsstelle arbeitet sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene eng mit weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen, um die Zielgruppe/Zielgruppen möglichst kohärent zu fördern. Für die Umsetzung Ihres Vorhabens werden Ihnen Mittel aus demESFPlus in Form einer Anteilsfinanzierung (Projektförderung) zur Verfügung gestellt. Sie erhalten dazu für maximal sechs Jahre und fünf Monate (im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2028) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Personal- und Restkosten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Region, in der Sie Ihre Maßnahme/Maßnahmen durchführen. Hierbei gelten folgende Fördersätze: Pro Antragstellerin/Antragsteller beträgt die Förderung: Leiten Sie die Förderung teilweise an Dritte (Teilvorhabenpartnerbzw.Weiterleitungsempfänger) weiter, sind Sie als Vorhabenträger (Zuwendungsempfänger) für die zweckentsprechende Verwendung der weitergeleiteten Mittel durch den/die Teilvorhabenpartner (Weiterleitungsempfänger) verantwortlich. Ihren Eigenanteil (kommunale Kofinanzierung) erbringen Sie grundsätzlich in Form von Geldleistungen. Er kann aber auch durch Ausgaben für Ihr Personalbzw.Personal des Teilvorhabenpartners erbracht werden, welches für die Mitarbeit im Projekt freigestellt ist (Personalgestellung). Geldleistungen sind grundsätzlich durch eigene öffentliche Mittel (Eigenmittel) oder durch Drittmittel zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG