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💰 Zuschuss

Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft:INQA-Experimentierräume

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierung

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 70%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen und Verwaltungen, die innovative Arbeitsansätze entwickeln und erproben. Gefördert werden partizipativ gestaltete Projekte, die innovative Antworten auf den technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandel der Arbeitswelt hervorbringen. Im Kontext der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ bearbeiten Sie Fragestellungen zu den 4INQA-Themenfeldern „Führung“, „Chancengleichheit & Diversity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen und Kompetenz“. Die Richtlinie „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft:INQA-Experimentierräume“ bildet einen allgemeinen Förderrahmen . Es wurden zwei Förderaufrufe zu den Themenfeldern und Zielen derINQAveröffentlicht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens bis zu 24 Monaten. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. DasBMASbenennt einen Dienstleister als programmumsetzende Stelle in dem jeweiligen Förderaufruf. In den Förderaufrufen werden zudem die Förderschwerpunkte, die maximale Höhe der Zuwendungen, die Fördertermine und das Antragsverfahren weiter konkretisiert. Die Förderaufrufe werden auf dem Webportal der Initiative Neue Qualität der Arbeit veröffentlicht (siehe weiterführende Links). Ende 2027 wird das ProgrammINQA-Experimentirräume ganz eingestellt.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG