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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Hochschulen mit Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Eine Förderung im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 ist davon abhängig, dass die in Nummer 2 genannten Gleichstellungskonzepte für Parität von dem Begutachtungsgremium nach Nummer 7.2.1 positiv
fristgerecht nachweist.
Im Fall der Förderung von Erstberufungen von Frauen auf Regelprofessuren muss die Hochschule die durch die Förderung des Bundes freiwerdenden sowie weitere Mittel in angemessener Höhe für zusätzliche

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Professorinnenprogramm gemeinsam mit den Ländern die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen. Gefördert werden auf der Grundlage von Gleichstellungskonzepten für Parität Erstberufungen von Professorinnen an Hochschulen auf unbefristeteW2- undW3-Professuren. An Hochschulen, die mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet werden, können zusätzliche Stellen für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur gefördert werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe im Rahmen der vorgesehenen 3 Einreichungsrunden für Gleichstellungskonzepte für Parität Ihre Projektskizze bei demDLR-Projektträger ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystemeasy-Online (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG