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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Folgende Bereiche sind unter anderem von der Förderung ausgeschlossen:
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der in Nummer 1.1 genannten Ziele leisten. Dies wird anhand der Art der Tätigkeit der Betriebsstätte (Nummer 2.3.1)
(1) Zur Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit sowie der Innovationskraft vor allem vonKMUin denGRW-Fördergebieten könnenGRW-Mittel auch eingesetzt werden, um Fachprogramme der Länder zur S

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 60%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Mittel derGRWunterstützen Sie bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen. Sie erhalten dieGRW-Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen, den sogenanntenGRW-Fördergebieten (siehe weiterführender Link), in Form von Lohnkosten- und Investitionszuschüssen oder Zinsverbilligungen. Die Fördergebiete sind in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die mit Buchstaben bezeichnet werden. In Deutschland gibt es aktuell C-Fördergebiete und D-Fördergebiete. Sie erhalten die Förderung für Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRWund andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten: Infrastrukturmaßnahmen können normalerweise mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen. Für die konkrete Ausgestaltung der Fördersätze sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG