Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Bundesweite finanzielle Unterstützung freiwillig Rückkehrender (REAG/GARP-Programm)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

migrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Personen aus Nicht-EU-Ländern,
Personen, die eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten eines Mitgliedstaates derEUbesitzen (Unionsbürgerschaft), können keine Unterstützungsleistungen aus demREAG/GARP-Programm bei einer freiwilligen R
Antragstellung
Bevor Sie sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, sollten Sie sich beraten lassen.REAG/GARPkönnen Sie nur über eine Beratungsstelle beantragen. Es gibt unabhängige und staatliche Beratungsstel
Benötigte Dokumente

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

DasREAG/GARP-Programm hilft Ihnen in Ihr Herkunftsland zurückzukehren oder in ein anderes Land weiterzuwandern. Es unterstützt Sie bei der Organisation der Reise und übernimmt die Kosten für das Reiseticket. Weitere Unterstützung zur Reintegration gibt es für viele Länder durch das ProgrammStarthilfePlus(siehe weiterführende Links). Welche Unterstützung gibt es? Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab. So könnten Sie unterstützt werden: *Personen aus bestimmten Ländern, die ohne ein Visum nach Deutschland einreisen konnten, erhalten weniger Geld für die Reise (verminderte Reisebeihilfe). Eine Liste dieser Staaten ist auf der Website desAuswärtigen Amtsabrufbar(siehe weiterführende Links). Reichen Sie Ihren Antrag bitte über eine Beratungsstelle ein. Ein Verzeichnis der Beratungsstellen finden Sie online imInformationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration(siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG