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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz in den genannten Braunkohlerevieren haben sollen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44BHOund in den jeweiligen Nebenbestimmungen sowie in dieser Förderrichtlinie geregelt. In dem jeweiligen Förderaufru
Die Projekte müssen einen erkennbaren Beitrag für den Strukturwandel in dem jeweiligen Braunkohlerevier sowie gegebenenfalls in den anderen Braunkohleregionen leisten. Das Verwertungsinteresse und die
Mit der Umsetzung des zu fördernden Projekts darf nicht vor der Bewilligung der Förderung begonnen worden sein.2)

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Rahmen von Modellvorhaben investive und nicht investive Einzelprojekte und Verbundprojekte. Diese werden im Rahmen von Ideen- und Projektwettbewerben ausgewählt. Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren sowie überbetriebliche Projekte. Die Fördergebiete sind Landkreise in oder mit engem Bezug zu den Braunkohleregionen Inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind Grundlage für die Förderung im jeweiligen Revier ist das Regionale Investitionskonzept (RIK), das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) von den Regionalpartnern erstellt wurde. DasRIKist die zentrale Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Akteure vor Ort. Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90%der förderfähigen Ausgaben oder Kosten. Der Höchstbetrag pro Einzelvorhaben ist auf 300.000EURbegrenzt. Verbundvorhaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1,2 MillionenEUR(1.200.000EUR) bezuschusst werden und mit maximal 300.000EURje Antragstellerin oder Antragsteller. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40%. Der Höchstbetrag für Personal- und Sachkosten bei einem Regionalpartner beträgt Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst veröffentlichen der Bund oder die beauftragten Abwicklungspartner in den Regionen Ideen- und Projektwettbewerbe. Die Kontaktdaten der Abwicklungspartner werden im Internet bekanntgegeben. Zur Teilnahme an den Ideen- und Projektwettbewerben können Sie Ihre Projektskizzen bei der im Wettbewerbsaufruf genannten Stelle einreichen. Im Aufruf werden die Voraussetzungen für die Teilnahme erläutert. Ansprechpartner für Förderbekanntmachungen des Bundes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG