Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe
bis zu 1.200.000 €
Förderquote: bis 90%
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 90%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Rahmen von Modellvorhaben investive und nicht investive Einzelprojekte und Verbundprojekte. Diese werden im Rahmen von Ideen- und Projektwettbewerben ausgewählt. Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren sowie überbetriebliche Projekte. Die Fördergebiete sind Landkreise in oder mit engem Bezug zu den Braunkohleregionen Inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind Grundlage für die Förderung im jeweiligen Revier ist das Regionale Investitionskonzept (RIK), das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) von den Regionalpartnern erstellt wurde. DasRIKist die zentrale Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Akteure vor Ort. Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90%der förderfähigen Ausgaben oder Kosten. Der Höchstbetrag pro Einzelvorhaben ist auf 300.000EURbegrenzt. Verbundvorhaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1,2 MillionenEUR(1.200.000EUR) bezuschusst werden und mit maximal 300.000EURje Antragstellerin oder Antragsteller. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40%. Der Höchstbetrag für Personal- und Sachkosten bei einem Regionalpartner beträgt Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst veröffentlichen der Bund oder die beauftragten Abwicklungspartner in den Regionen Ideen- und Projektwettbewerbe. Die Kontaktdaten der Abwicklungspartner werden im Internet bekanntgegeben. Zur Teilnahme an den Ideen- und Projektwettbewerben können Sie Ihre Projektskizzen bei der im Wettbewerbsaufruf genannten Stelle einreichen. Im Aufruf werden die Voraussetzungen für die Teilnahme erläutert. Ansprechpartner für Förderbekanntmachungen des Bundes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Förderhöhe
bis zu 1.200.000 €
Förderquote: bis 90%
Kontakt
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