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💰 Zuschuss

Förderungen im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (2021 – 2027)“ (CERV-Programm)

Europäische Kommission

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderteforschungfrauenkulturregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Organisationen, die in den genannten Bereichen tätig sind.
Förderkriterien, geeignete Maßnahmen, Teilnahmeberechtigungen und Antragsfristen werden in Arbeitsprogrammen und Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen bekannt gemacht.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

DasCERV-Programm ist in 4 sogenannte Aktionsbereiche gegliedert: Im Aktionsbereich „Werte der Union“ werden Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt, die die Werte der Union auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene fördern und pflegen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit stärken und einen Beitrag zum demokratischen Dialog, zu Transparenz und zu verantwortungsvoller Regierungsführung und guter Verwaltung leisten. Im Aktionsbereich „Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung“ werden folgende Ziele unterstützt: Im Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ werden folgende Vorhaben unterstützt: Im Aktionsbereich „Daphne“ werden folgende Vorhaben unterstützt: Die Förderung erfolgt in der Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung wird in den Arbeitsprogrammen und Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen festgelegt. Ihren Antrag stellen Sie bitte im Rahmen der Aufrufe, die auf demFunding&TenderPortal derEUveröffentlicht werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG