Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Gruppen und Netzwerke bei der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Sie erhalten die Förderung für Projekte im Inland, darunter Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Erstanträgen maximal 20.000EURfür ein Kalenderjahr. Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Gesamtsumme der Fördermittel darf dabei aber nicht mehr als 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Ihren Antrag können Sie zu 2 Zeitpunkten stellen. Bis spätestens 30. Juni können Sie Projektanträge für Maßnahmen mit Projektbeginn ab 1. Januar des Folgejahres und bis spätestens 30. November mit Projektbeginn ab 1. Mai des Folgejahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der ENGAGEMENT GLOBALgGmbHstellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG