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🏦 Kredit

Kredit „Altersgerecht Umbauen“

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertesozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen. Dies sind zum Beispiel:
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung nach § 555 f des Bürgerlichen Gesetzbuches abzuschließen. Als Mieterin oder Mieter können Sie Anträge a
Wir fördern den Kauf von umgebauten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, an denen barrierereduzierende und /oder einbruchhemmende Maßnahmen umgesetzt wurden, innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

DieKfW-Bankengruppe fördert Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, um die Barrierefreiheit und den Einbruchschutz zu verbessern. Sie erhalten den Kredit für folgende Einzelmaßnahmen im Bereich Barrierereduzierung: Gefördert werden im Bereich Einbruchschutz: Außerdem können Sie eine Förderung für den Kauf einer neu umge­bauten Immobilie (Ersterwerb) erhalten. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 50.000EURje Wohneinheit. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an dieKfWweitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG