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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen des ProgrammesDO! Export der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

fraueninternationalkultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsstellende, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten und gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Schwerpunkte in ih

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Die Bundesregierung unterstützt Sie als deutsches Unternehmen bei Ihrer Exportstrategie zur Vermarktung von Künstlerinnen und Künstlern im Ausland. Gefördert werden Aktivitäten und Maßnahmen einer ausgereiften Exportstrategie, beispielsweise Sie erhalten den Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG