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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalkultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind ausübende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Ensembles muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz im In
Um eine Doppelförderung zu vermeiden sind Touren, die bereits Bundesförderung erhalten (z.B.durch das Goethe-Institut oder den Musikfonds), von der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik a

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Mit der Internationalen Tourförderung unterstützt die Initiative Musik Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei Konzertreisen ins Ausland. Sie erhalten einen Zuschuss, wenn Sie besondere Auftritte im Rahmen einer internationalen Tournee planen. Als internationale Touren verstehen sich Tourneen oderSupportshows, Auftritte bei Musikfestivals,Showcasesoder TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland, mit maximal 15 Auftritten. Die Auftrittstermine müssen zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden. Sie können die Förderung beantragen, wenn Ihre Musik im Bereich der populären Musik verortet ist – darunter Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, elektronische Musik oder verwandte Genres – und Ihre Tournee international ausgerichtet ist. Die Förderung richtet sich insbesondere anActs, die professionell arbeiten und strukturell in der Lage sind, eine Tour erfolgreich umzusetzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Auftritte und dem Zielgebiet. Gefördert werden können Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben. Darunter fallen zum Beispiel Flüge, Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Sprit oder Kilometer-Pauschale bei Anreise mit eigenem PKW, Mautgebühren, Visagebühren oder Miet-/Transportausgaben von Instrumenten und Equipment. Auch Booking- und Agenturprovisionen können angegeben werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG