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💰 Zuschuss

Förderung der Einstiegsqualifizierung

Bundesagentur für Arbeit (BA)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Für das Förderprogramm gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
Die Einstiegsqualifizierung muss
Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche und junge Erwachsene,
DieFörderung vonAusbildungsuchendenmit (Fach-)Abitur ist nur im begründeten Einzelfall möglich.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Die Bundesregierung unterstützt Sie als Unternehmen bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die als Brücke in die Berufsausbildung dient. Als Betrieb, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbietet, können Sie einen Zuschuss für die Vergütung erhalten. Sie vereinbaren eine Vergütung mit dem Auszubildenden. Die Höhe des Zuschusses beträgt die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss beträgt maximal 247EUR. Fahrtkosten können zudem gefördert werden. Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus. Anträge stellen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG