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💰 Zuschuss

PlugIn Förderung der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kultur

Besonderheiten & Hinweise

Voraussetzung für die Förderung ist ein Clubbetrieb

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Mit dem Programm PlugIn unterstützt die Initiative Musik Betreiberinnen und Betreiber von Musikspielstätten in Deutschland bei der strukturellen Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Als auftrittsrelevant gelten sämtliche technische Elemente, die während einer Livemusikveranstaltung auf der Bühne oder in Bühnennähe zum Einsatz kommen oder deren Einsatz für die Durchführung einer Livemusikveranstaltung unerlässlich ist. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig. Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Livemusikspielstätten mit einer Besucherinnen- und Besucherkapazität von maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen, die diese überwiegend für Livemusikveranstaltungen in allen Genres außer Klassik nutzen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG