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💰 Zuschuss

Einstiegsgeld

Bundesagentur für Arbeit (BA)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.
Existenzgründer, die einen Anspruch auf Entgeltersatzleistung nach demSGBIII haben, können einen Gründungszuschuss nach § 93 f.SGBIII erhalten.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Existenzgründung & -festigung | Existenzgründer/in

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG