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💰 Zuschuss

Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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Datenstand: Vor 12 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
christian.duellberg@bbr.bund.de
📞
0228 994012257
🔗
www.bbsr.bund.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Bund unterstützt innovative Planungen und Maßnahmen im Wohnungsbau und Städtebau. Gefördert werden: Die Themen werden gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium definiert und mit den Ländern abgestimmt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der einzelnen Maßnahme und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen von gesonderten Ausschreibungen. Bewerbungen für Modellvorhaben können Sie beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt im Bereich der Modellvorhaben sind Akteure des Wohnungsbaus und Städtebaus.
•Als Antragsteller müssen Sie sich in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland bewerben.

Rechtsgrundlagen

§ 7 Bundeshaushaltsordnung

Richtlinie Richtlinien des Bundesministers für Verkehr

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Kontakt

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christian.duellberg@bbr.bund.de
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0228 994012257
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www.bbsr.bund.de

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