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🏦 Kredit

Förderung räumlicher Strukturmaßnahmen

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Landkreise, rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen sowie eingeschränkt Zweckverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.
Der Kreditnehmer hat gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nachzuweisen. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Zinsanpassungsangebot
Vorhaben, die mit Verwendungszwecken der „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ einhergehen, werden nicht finanziert. Diese Liste finden Sie unterwww.rentenbank.de

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen, die das wirtschaftliche und kommunale Umfeld verbessern. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie andere Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer und Jahr eine Summe in Höhe von 10.000.000EURnicht übersteigen. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG