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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen von „EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Gefördert werden Projektträger, die gemäß Nummer 3 antragsberechtigt sind, in Kooperationsverbünden (Einzelprojekt ohne Weiterleitung von Zuwendungsmitteln an Kooperationspartner) oder Projektverbünde
Die Mindestvoraussetzung für die Bildung von Kooperations- oder Projektverbünden ist die Beteiligung einer Kommune und eines Trägers der Wohlfahrtspflege oder eines sonstigen gemeinnützigen Trägers.
Zu Aktivitäten ausESFPlus oder anderenEU-finanzierten Programmen sowie aus anderen Mitteln geförderten Maßnahmen und Projekten auf kommunaler Ebene sowie Bundes- und Länderebene müssen klare sozialräu

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für benachteiligte Personen, die besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Gefördert werden Maßnahmen zu 3 Einzelzielen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren. Sie können mit Ihrem Vorhaben frühestens am 01.12.2024 beginnen und es spätestens am 31.12.2028 beenden. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich aus Mitteln Für den gesamten Förderzeitraum über 4 Jahre dürfen die Mittel den Höchstbetrag von 2.500.000 EUR nicht überschreiten und Ihre zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen bei Antragstellung mindestens 500.000EURbetragen. Sie müssen mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigen- und/oder Drittmittel erbringen. Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS). Im gesamten Förderzeitraum sind mehrere Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geplant.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG