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💰 Zuschuss

Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform.
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 Voraussetzungen der Förderung sind, dass
4.1.1 eine Finanzierung allein durch privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit der KV-Umschlaganlage führen würde;

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Der Bund unterstützt Sie bei dem Neubau und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Gefördert werden Maßnahmen, die Gütertransporte von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße bringen. Dies kann sowohl durch die direkte Verlagerung von der Straße auf die Schiene oder die Wasserstraße erfolgen als auch durch einen Schiene/Schiene- beziehungsweise Wasserstraße/Wasserstraße-Umschlag. Dazu sollen je EUR 1 Million Förderung mindestens 54.000 tCO2eingespart werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben umfassen eine Planungskostenpauschale. Diese beträgt bei ausgeschriebenen Neubauvorhaben 20 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und in allen anderen Fällen 15 Prozent. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Das ist für Anlagen des Kombinierten Verkehrs Schiene/Straße oder Schiene/Schiene das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße oder Wasserstraße/Wasserstraße die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). DieGDWSist außerdem Bewilligungsbehörde für trimodale Anlagen (Wasserstraße/Schiene/Straße) mit einem Schwerpunkt der Investition in die Wasserstraßeninfrastruktur. DasEBAist Bewilligungsbehörde bei trimodalen Anlagen mit einem Schwerpunkt der Investition in die Schieneninfrastruktur.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG