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💰 Zuschuss

Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff (Clean Hydrogen Partnership)

Europäische Kommission

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@clean-hydrogen.europa.eu
📞
00322 2218148
📞
021/2085
🔗
www.clean-hydrogen.europa.eu
🔗
ec.europa.eu

Zielgruppen

forschunginternational

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Bei dem Gemeinsamen Unternehmen für sauberen Wasserstoff handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Unternehmen, die Forschung und Innovation zu Wasserstofftechnologien in Europa fördert. Das Gemeinsame Unternehmen soll durch die Finanzierung von Forschung und Innovation in Wasserstofftechnologien zum europäischenGreen Dealbeitragen. Ziele des Programms sind es, Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung wird in den einzelnen Aufrufen konkretisiert. Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff veröffentlicht offene, transparente und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die eingegangenen Vorschläge werden unabhängig bewertet und ausgewählt. Sie können sich an diesen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen. Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Internet veröffentlicht.

Besonderheiten & Hinweise

•Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff richtet sich an Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) –, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Unio
•Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@clean-hydrogen.europa.eu
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00322 2218148
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021/2085
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www.clean-hydrogen.europa.eu
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