Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL)
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie als Unternehmen der Seefischerei mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland bei der Modernisierung und beim Kauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen für die Seefischerei. Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsvorhaben: Die Förderung besteht in einem Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zuschussfähigen Gesamtausgaben müssen betragen. Davon ausgenommen sind Aufwendungen für die Überwachung und Durchsetzung, zum Zweck der Fischereikontrolle und für die nachhaltige Fangtechnik oder selektive Fanggeräte. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Landesbehörde.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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