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💰 Zuschuss

Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL)

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Seefischerei, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sind.
Unternehmen der Seefischerei können finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie:
Nicht gefördert werden:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie als Unternehmen der Seefischerei mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland bei der Modernisierung und beim Kauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen für die Seefischerei. Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsvorhaben: Die Förderung besteht in einem Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zuschussfähigen Gesamtausgaben müssen betragen. Davon ausgenommen sind Aufwendungen für die Überwachung und Durchsetzung, zum Zweck der Fischereikontrolle und für die nachhaltige Fangtechnik oder selektive Fanggeräte. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Landesbehörde.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG