Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (FR/KWI)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 90%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Maßnahmen mit dem Instrument der strukturbildenden Übergangshilfe. Gefördert werden Projekte in 4 spezifischen Handlungsfeldern: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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