Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (FR/KWI)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten.
4.1 Anforderungen an den Antragsteller
4.1.1 Die Tätigkeit des Antragstellers muss in Form von jährlichen, der Öffentlichkeit zugänglichen Geschäfts- und Finanzberichten dokumentiert werden. In den Berichten sind bei der Beschreibung der i

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Maßnahmen mit dem Instrument der strukturbildenden Übergangshilfe. Gefördert werden Projekte in 4 spezifischen Handlungsfeldern: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG