ESFPlus-Programm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
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Beschreibung
Familie ist der erste und wichtigste Bildungsort von Kindern. Gerade die frühe Kindheit ist Wegweiser für den späteren Bildungsweg von Kindern. Eine frühzeitige und individuelle Entwicklungsförderung verbessert nachhaltig die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Gerade sozial und ökonomisch benachteiligte Familien bedürfen in der Regel eine systematische Unterstützung, um ihren Kindern in der Bildungsentwicklung eine ausreichende Förderung zu gewährleisten. Gezielte Interventionen in Form niedrigschwelliger Unterstützungsmaßnahmen sind hier ein wirksames Mittel, um Teilhabe- und Bildungschancen zu ermöglichen. Mit demESFPlus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ setzt das Bundesfamilienministerium die erfolgreiche Arbeit der Elternbegleitung über ein bundesweites Standortprogramm fort. Elternbegleiter:innen sind qualifizierte pädagogische Fachkräfte. Sie sind vor Ort in Kitas, Familienzentren oder anderen Einrichtungen der Familienbildung aktiv. Sie hören zu, bauen Brücken und helfen mit aufsuchenden Angeboten dort, wo Unterstützung bei Erziehungs- und Bildungsübergangsthemen entlang der unterschiedlichen Entwicklungsphasen des Kindes gebraucht wird. Vor allem durch offene und aufsuchende Angebote können Familien in besonderen Belastungssituationen passgenauer adressiert und vor Ort unterstützt werden. Elternbegleitung ist ein präventiver Ansatz, der durch Bildungswegbegleitung nicht nur die Kinder, sondern die Familien als Ganze dabei unterstützt, informierte Bildungsentscheidungen zu treffen und Armutsrisikolagen zu überwinden. Ziel desESFPlus-Programms ElternChanceN ist die bessere Vernetzung und Etablierung von Elternbegleitung vor Ort. Von 2022 bis 2028 steht dabei die stärkere kommunale Einbindung präventiv wirkender Elternbegleitung durch kooperative Arbeitsformen mit sozialen Partnerinnen und Partnern im Mittelpunkt. Neben der Vernetzung mit dem Jugendamt, weiteren Einrichtungen der Familienbildung, wie beispielsweise Familienzentren, Familienbildungsstätten, Elternschulen, Kitas, Mehrgenerationenhäusern oder Migrationsberatungen, legt das Programm den Schwerpunkt auf die Kooperation mit Grundschulen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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