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💰 Zuschuss

Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
vditz@vdi.de
📧
pt_gesundheitswirtschaft@vdi.de
📞
+49 30 2759506-41
📞
017/1084
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte dienen. Dabei muss es sich um Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III oder um In-vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D handeln. Sie erhalten die Förderung auch für die notwendigen Qualifizierungen in Ihrem Unternehmen. Gefördert werden Einzelvorhaben in 2 Modulen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt meistens bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Die Höhe ist abhängig von der Anwendungsnähe. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei derVDITechnologiezentrumGmbHein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Besonderheiten & Hinweise

•Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßEU-Definition mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
•Weitere Voraussetzungen:
•Förderfähig sind grundsätzlich vonKMUdurchgeführte Einzelvorhaben zur Lösung von Aufgaben im ahmen der klinischen Validierung innovativer medizintechnischer Lösungen, die eine hohe elevanz für die Pat
•KMUsollen die für die jeweiligen Projektziele erforderlichen Expertisen und Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der neuen regulatorischen ahmenbedingungen, adäquat in die Vorhaben ein

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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vditz@vdi.de
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pt_gesundheitswirtschaft@vdi.de
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+49 30 2759506-41
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017/1084
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