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💰 Zuschuss

Förderung von Zuwendungen für „KMU-innovativ: Bioökonomie“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
Weitere Voraussetzungen:
Bei Verbundprojekten muss der überwiegende Anteil derFuE-Leistung durch die beteiligten Unternehmen gemäß Nummer 3 Ziffer 1 und 2 der Förderrichtlinie erbracht werden.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83)AGVOsind, st

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt innovative Vorhaben im Bereich der Bioökonomie. Im Fokus der Förderung stehen zukunftsweisende, klimaneutrale Produkte aus biogenen Ressourcen, die umweltschädliche Emissionen und Abfälle minimieren beziehungsweise Prozesse in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten einbinden. Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Mögliche Anwendungsfelder sind: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise 3 Jahren. Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) einreichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG