Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 100%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Bund unterstützt Sie mit Zuschüssen zu den Lohnnebenkosten für Ihre Seeleute an Bord europäischer Handelsschiffe, Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe. Sie können einen Zuschuss von 100 Prozent der Lohnnebenkosten der einzelnen Seeleute erhalten. Der Bund übernimmt also Ihre Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung. Ihren Antrag richten Sie vor dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum 31.12 an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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