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💰 Zuschuss

Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Für das Programm „Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt“ gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind Seeschifffahrtsunternehmen, die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland für ihre Seeleute aus Mitgliedstaaten derEU, Island, Lie
Ihre Schiffe müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Fortbestand des Seeschifffahrtsunternehmens darf nicht unmittelbar gefährdet sein.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Bund unterstützt Sie mit Zuschüssen zu den Lohnnebenkosten für Ihre Seeleute an Bord europäischer Handelsschiffe, Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe. Sie können einen Zuschuss von 100 Prozent der Lohnnebenkosten der einzelnen Seeleute erhalten. Der Bund übernimmt also Ihre Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung. Ihren Antrag richten Sie vor dem jeweiligen Kalenderjahr bis zum 31.12 an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG