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💰 Zuschuss

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäßEU-Definition mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
2.6.1 Evaluierung und Ermittlung des notwendigen Anpassungsbedarfs der nationalen und internationalen Rechtsetzung, Richtlinien und Standards mit Bezug zum ökologischen Landbau und/oder der ökologisch
2.6.2 Entwicklung von Anwendungshilfen für den Vollzug von nationalem undEU-Bio-Recht,
2.6.3 Weiterentwicklung von Zertifizierungs- und Kontrollsystemen,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie beim Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft einschließlich der Aquakultur. Sie erhalten einen Zuschuss für Folgende Bereiche des ökologischen Landbaus werden gefördert: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrem wirtschaftlichen Eigeninteresse und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Projektskizzen können Sie im Rahmen aktueller Bekanntmachungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG