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💰 Zuschuss

Förderung von Implementierungsprojekten von Organisationen der Wirtschafts- und Sozialpartner im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (WiSoVET)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationaljugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft ü
Nicht förderfähig sind Projekte, die im Rahmen anderer Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen, Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen und an Initiativen üb

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Maßnahmen zur Umsetzung von Elementen von Länderstrategien und Arbeitsprogrammen für bestehende bilaterale Berufsbildungskooperationen, für die die Umsetzungsexpertise von Kammer- und Arbeitnehmerorganisationen erforderlich ist. Sie erhalten die Förderung für folgende Einzel- und Verbundvorhaben zur Entwicklung und pilothaften Erprobung: Zudem wird eine Metamaßnahme begleitend gefördert, die Dachverbände bei der Mitwirkung an der Entwicklung von Länderstrategien und Arbeitsprogrammen sowie bei der fachlichen Begleitung der zu fördernden Vorhaben unterstützt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag können Sie nach Aufforderung an denDLRProjektträger richten. Bitte nutzen Sie zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystems easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG