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💰 Zuschuss

Förderung von Projekten im ProgrammEurostars 3

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind innovative kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUmit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie – in Verbindung mit diesen – Forschungseinrichtung
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlich
Ausländische Kooperationspartner aus den Eurostars-Mitgliedsländern sind in ihrem Herkunftsland antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Deutsche Antragsteller müssen sowohl die Voraussetzungen des Eurostars 3-Programms als auch die Voraussetzungen für die nationale Förderung erfüllen. Voraussetzung für die Teilnahme am Eurostars 3-Pro

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das themenoffene Förderprogramm Eurostars unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Sie erhalten die Förderung für zivile Verbundprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 3 Jahre. Das gesamte Antragsverfahren erfolgt über das elektronische Antragsportal des EUREKA-Sekretariates. Außerdem müssen Sie bei demDLRProjektträger einen formlosen easy-Antrag (nur Kosten-/Ausgabenkalkulation) einreichen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Projektträger auf, bevor Sie Ihren Projektvorschlag einreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG