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💰 Zuschuss

Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen,
Nicht antragsberechtigt sind Antragsteller,
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die
Der Zuwendungsempfänger muss grundsätzlich den nicht geförderten Anteil der Ausgaben für die Leistungen selbst erbringen (Eigenanteil).

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 85%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesminsiertium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen auf zwei Wegen: Im Individual-Modul (ModulI) werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups gemäß „Social Business Initiative“ gefördert, die zudem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßEU-Definition sind. Gegenstand der Förderung in ModulIsind folgende Maßnahmen: a) Individuelle Analysen sowie vertiefte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen, zum Beispiel in Form von Seminar-Reihen oder Accelerator-Programmen.b) Maßnahmen, die die vertiefte, individuelle Vernetzung gemeinwohlorientierter Unternehmen untereinander oder mit anderen relevanten Akteuren unterstützen und Kooperation erleichtern. Im Multiplikator-Modul (ModulII) werden übergreifende Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums gefördert, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen. Gegenstand der Förderung in ModulIIsind folgende Maßnahmen: a) Maßnahmen zur Bereitstellung von Informations- und Vernetzungsangeboten zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums, die zahlreichen Unternehmen gleichzeitig offenstehen, zum Beispiel in Form von Kurzberatungen von bis zu zwei Stunden, Workshops oder in Form digitaler Informations- und Unterstützungsangebote. b) Co-kreative Entwicklung und Umsetzung eines (überregionalen) Transferkonzepts zur Verbreitung innovativer Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Themen des gemeinwohlorientierten Unternehmertums in Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren des Ökosystems (Peer-to-peer-Learning). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für Projekte mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten und maximal 36 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 85%der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben. Gefördert werden Personenausgaben und Restkosten. Maßnahmen, die einen signifikanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union leisten, können einen Klimabonus erhalten. Wird Ihnen ein Klimabonus gewährt, erhöht sich der Zuschuss auf maximal 95%der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben. Der Klimaschutzbeitrag kann sich dabei auf die Inhalte einer Maßnahme (Klimabonus A) oder die Zielgruppe einer Maßnahme (Klimabonus B) beziehen. Der Zuschuss ist je Antragssteller auf 600.000EURje Kalenderjahr begrenzt. Das Antragsverfahren ist einstufig und elektronisch. Anträge sind durch die von Ihnen beauftragte Unterstützungseinrichtung auf der elektronischen AntragsplattformEUREKA5 zu stellen. Eine Weiterleitung der Zuwendung durch den Antragsteller an das beauftragende Unternehmen kann beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG