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💰 Zuschuss

Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen (wie Kliniken, Krankenhäuser, Vereine, Stiftungen) in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit ein
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit Verbänden und Organisationen im Partnerland, die fachliche Aus- und Fortbildung durchführen, aber keine eigenständigen Gesundheitsdienstleistungen an
Förderanträge werden von einer deutschen Einrichtung gestellt. Sie erfüllen folgende Kriterien:
Für Partnerinstitutionen sind folgende Bedingungen relevant:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Die Deutsche Gesellschaft für Intertnationale Zusammenarbeit (GIZ)GmbHunterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Kooperationen mit Kliniken, Universitäten, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern, die dazu beitragen, weltweit die Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen. Sie erhalten die Förderung für Fort- und Weiterbildungen sowie für gemeinsame Trainings zu Krankheitsbildern, Behandlungsoptionen, Technologien oder Abläufen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre. Ihren Antrag stellen Sie bitte jährlich im Frühjahr oder Herbst im elektronischen Antragsportal bei der GIZ.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG