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💰 Zuschuss

Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugendregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups,
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Bund unterstützt Sie als innovatives agrarnahes Start-up bei der Finanzierung von Ausgaben, die mit der Gründung Ihres Unternehmens oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase zusammenhängen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Nachrangdarlehen. Dazu können Sie einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen bekommen. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Nachdem Sie mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) Kontakt aufgenommen haben, werden Sie von derLRdazu aufgefordert, ein Businessplan einzureichen. Wenn Ihr Vorhaben förderwürdig ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur formalen Antragstellung bei derLRund werden zum persönlichen Gespräch und zur Präsentation des Geschäftsmodells eingeladen, wenn Sie die formalen Antragskriterien erfüllen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG