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💰 Zuschuss

Förderung von Projekten zum Thema „Frühe Bildung in einer digitalen Welt“ im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
contact-dlr@DLR.de
📧
Maja.Weegen@dlr.de
📧
Benedict.Kaufmann@dlr.de
📞
+49 2203 601-0
📞
0228/3821
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projekttraeger.dlr.de
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foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben zu Fragstellungen im Bereich der frühen Bildung in einer digitalen Welt. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben zu folgenden Themenfeldern: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei demDLRProjektträger ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in einem Projekt mindestens ein Zuwendungsempfänger eine Hochschule
•Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinn von Artikel 2 (Nummer 83)AG
•Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vomBMBFvorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleicheBMBF-Vordruck Nr. 0110).9)

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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Maja.Weegen@dlr.de
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Benedict.Kaufmann@dlr.de
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