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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gehören. Dazu zählen:
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sindIT-Dienstleister des Bundes, der Länder oder der Kommunen, weitere Unternehmen oder Dritte, die zur Planung und Umsetzung förderfähiger Maßnahmen beauftragt werden
Für Vorhaben aller Förderformate gelten die folgenden Fördervoraussetzungen. Zusätzlich zu beachtende Voraussetzungen finden sich in Abschnitt 4.2 für Modellprojekte und 4.3 für Ländermaßnahmen.
Notwendige Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln für kommunale Gebietskörperschaften und interkommunale Zusammenschlüsse im Rahmen von Modellprojekten ist die Einstufung in das Reifegrad

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

DasBundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt Ihre Vorhaben, die den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen desÖGDin kommunaler und Landesträgerschaft erhöhen. Gefördert werden technische und prozessuale Modernisierungsmaßnahmen in Modellprojekten, die denÖGDbesonders in Hinblick auf den Infektionsschutz stärken und modernisieren. Der Digitalisierungsgrad wird anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung desÖGDgemessen. Im Fokus stehen alle Akteure, die demÖGDin Kommunen, Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind. Maßnahmen sind beispielsweise: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen. Grundlage für die Ermittlung des Zuschuss­betrags ist eine Fehl­bedarfs­finanzierung. Der Fehl­bedarf ist von den Antrag­stellenden zu ermitteln. Der Zuschuss­betrag entspricht zu 100 Prozent dem förder­fähigen Fehl­bedarf. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag und ergänzende Unterlagen und Nachweise schriftlich und digital bei derVDI/VDEInnovation + TechnikGmbHein. Das Förderprogramm läuft vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026. Innerhalb dieses Zeitraums werden mehrere Förderaufrufe veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Informationen zu Förderaufrufen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG