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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen derTransformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft – Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Entsprechend dem interdisziplinären Charakter des Forschungsgegenstands werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert. Für die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (siehe Nummer 2.2) ist mindestens
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83)AGVO,
Die Parteien sind verpflichtet, übergreifende Aktivitäten des Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhabens (siehe Nummer 2.3) zu unterstützen. So sollen ein koordinierter Dialog, Vernetzung, Öffentl

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr Projekt zur Entwicklung und Umsetzung Urbaner digitaler Zwillinge (UDZ), die Entscheidungen in der Planung und Umsetzung von kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen ermöglichen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Verbundprojekt sowie ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 4 Jahren. Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe können Sie Ihre Projektskizze bei demDLRProjektträger einreichen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG