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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen des Musikfonds

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik. Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000EURpro Projekt und Jahr. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfondse.V.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG