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💰 Zuschuss

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.
Die Begabtenförderung berufliche Bildung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen werden nicht gefördert.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandwerkIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)unterstützt Sie bei Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss an Ihre Berufsausbildung mit einem Stipendium. Sie erhalten einen Zuschuss für Die Förderung je Stipendiatin oder Stipendiat beträgt bis zu 3.045,00EURinnerhalb eines Kalenderjahres, in Ausnahmefällen auch mehr. Für den Kauf eines Computers können Sie im ersten Förderjahr 250,00EURbekommen. Die Höchstförderung von 9.135,00EURpro Stipendiatin oder Stipendiat darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle, also zum Beispiel der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in der Alten- oder Krankenpflege, beantragen den Zuschuss bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Eine Kombination der Begabtenförderung berufliche Bildung mit einer anderen Förderung für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG