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💰 Zuschuss

Bundesaltenplan

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

fraueninternationaljugendseniorensozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung nach dem Bundesaltenplan ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen.
Als Antragsteller leisten Sie laut Ihrer eigenen Satzung oder Ordnung eine Arbeit, die für die Seniorenpolitik relevant ist.
Sie sind eigenständig in der Geschäftsführung und in der Verwendung der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel.
Sie haben die zu fördernde Maßnahme noch nicht begonnen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesfamilienministerium fördert Projekte von Verbänden und Organisationen, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen. Gefördert werden insbesondere folgende Bereiche: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Fördermaßnahme ab. Sie richten Ihren Antrag bis 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG