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💰 Zuschuss

Gründungszuschuss

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertesozial

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BerlinBundesweitBaden-WürttembergHessenHamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt: Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben. Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG