Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dieKfWBankengruppe unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen Digitalisierung in Kommunen. Die Förderung erfolgt im Sinne der integrierten Stadtentwicklung im Rahmen vonSmart-City-Modellprojekten. Gefördert werden Projekte in 2 Phasen: Neben der finanziellen Unterstützung werden die Modellprojekte durch laufenden Wissenstransfer und Vor-Ort-Beratung begleitet. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 65 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens Ihre Bewerbung können Sie im Rahmen von gesonderten Projektaufrufen online einreichen. Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird online durchgeführt. Wenn Sie für die Förderung ausgewählt wurden, richten Sie Ihren Antrag bitte an dieKfWBankengruppe.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission
Förderung für Markteinführungskosten fürFuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission
Förderung für Markteinführungskosten fürFuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)