Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 60%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen. Sie erhalten die Förderung für Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet: Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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