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💰 Zuschuss

Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 60%

Fördergebiet

BerlinBundesweitBaden-WürttembergHessenHamburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen. Sie erhalten die Förderung für Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet: Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG