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💰 Zuschuss

Förderung zur Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungmigrantenregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügt, wie beispielsweise Kommunen, Vereine, Verbände und Unternehmen.
Ihr Vorhaben muss in einer Kommune (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten et cetera) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden, beziehungsweise dort schwerpunktmäßig wirken.
Ebenso sind Vorhaben von größeren Gebietskörperschaften (zum Beispiel Landkreisen) zulässig, sofern sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen, beziehungsweise do
Ausgewählte Projektideen sollen eine möglichst breite regionale Vielfalt sowie unterschiedliche Bedarfe und strukturelle Rahmenbedingungen abdecken. Beim Auswahlverfahren kann daher die regionale Repr
Als Empfänger der Förderung sind Sie verpflichtet, andere öffentliche Zuwendungen – auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheids – dem Zuwendungsgeber schriftlich mitzuteilen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernHessenHamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Im Rahmen des Förderaufrufs sucht das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) innovative Projekte, die zur Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beitragen, indem sie die Interoperabilität von digitalen Systemen, also den überwiegend automatischen Informationsaustausch und die Datenintegrationen von Software-, Daten- und Informationssystemen, ermöglichen. Der vorliegende Förderaufruf richtet sich an ländliche Landkreise und Kommunen, idealerweise im Verbund mit relevanten Akteuren, wie zum Beispiel kommunalen Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren, angrenzenden Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereinen oder Verbänden. Diese sollten die Interoperabilität von digitalen Systemen und Anwendungen mit dem Ziel des überwiegend automatischen Daten- und Informationsaustausches, gegebenenfalls unter Verwendung neuer Mobilfunktechnologien, zum Zweck einer verbesserten Daseinsvorsorge voranbringen wollen. Dabei sollen vorhandene und neue Daten interoperabel verfügbar gemacht, ausgetauscht, verschnitten und ausgewertet werden, um Effizienzgewinne zu erzielen, Planungsprozesse zu optimieren und die Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen mit innovativen digitalen Werkzeugen zu stärken. Vor diesem Hintergrund können Sie sich mit Modell- und Demonstrationsvorhaben bewerben, die Ihr Projekt sollte innovative Lösungen entwickeln, die die Interoperabilität von digitalen Systemen für einen konkreten, menschenzentrierten und problembezogenen Anwendungsfall herstellen und/oder optimieren und damit die Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen verbessern. Dabei sind in Ihrem Vorhaben mindestens zwei Datensysteme oder Datenquellen zusammenzuführen, mit dem Ziel, dass das empfangende System die Daten des sendenden Systems auch inhaltlich „versteht“ und direkt maschinell verarbeiten kann (semantische Interoperabilität). Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern, Vereine und Verbände, Unternehmen und weitere juristische Personen, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügen. Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung setzt dieses Förderprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) um. Sie können sich bereits während der Antragstellung fachlich und administrativ durch das KomLE als Projektträger begleiten und beraten lassen. Die Fördersumme beträgt bis zu 300.000 EUR pro Zuwendungsempfänger, die Durchführung von Verbundvorhaben wird befürwortet. Für folgende Ausgaben können Sie eine Förderung bekommen: Folgende Ausgaben werden nicht gefördert: Die Projekte können maximal bis zum 31.12.2027 laufen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG