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💰 Zuschuss

Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Träger der Stützpunkteinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Eine Zuwendung ist nur möglich, wenn die in Abschnitt 4 der Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm Teil B) genannten Voraussetzungen gegeben sind. Darüber hinaus ist das Stützpunktsystem regelmäßig

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt den Leistungssport, indem es ein Stützpunktsystem für den Spitzensport fördert. Sie können die Förderung erhalten für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bittean das Bundesverwaltungsamt (BVA). DasBVAleitet Ihren Antrag an dasBMIweiter.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG