Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Diese Ausfallbürgschaft kann der Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten oder der Finanzierung einer Nachfolgeregelung dienen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Dabei entspricht die Laufzeit der Bürgschaft der Kreditlaufzeit. Bürgschaften werden grundsätzlich nur für den nicht banküblich besicherbaren Teil des Kredits übernommen und müssen auf das für die Finanzierung notwendige Maß beschränkt sein. Anträge stellen Sie bitte über den Kreditgeber rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn bei der PricewaterhouseCoopersGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG