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💰 Zuschuss

Beihilfen für indirekteCO2-Kosten

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Produkte für einen förderfähigen Sektor oder Teilsektor herstellen. Diese Sektoren werden im AnhangIIder Beihilfe-Leitlinien für den Handel mit Treibhausgasemis
Die Gewährung von Beihilfen für indirekteCO2-Kosten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission sowie Antragsteller, die einer Rückforderungsanordnung derEUnicht Folge geleist
Beihilfeberechtigte Unternehmen müssen für den Erhalt einer Beihilfe Gegenleistungen nach den folgenden Vorschriften erbringen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen mit stromintensiven Produktionsprozessen durch Beihilfen für indirekteCO2-Kosten. Sie erhalten die Förderung als nachschüssigen Zuschuss für die indirektenCO2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2023 bis 2030, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern (Strompreiskompensation). Die Höhe des Zuschusses wird pro Anlage berechnet. Die Gesamtsumme des Zuschusses ergibt sich also aus der Summe aller Beihilfen für die einzelnen Anlagen des Antragstellers. Die Beihilfen für indirekteCO2-Kosten beantragen Sie bis spätestens 30.09. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren, wenn dabei die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG